Seit 10 Jahren für den Artenschutz
Ausführung von CEF- und FCS-Maßnahmen für Vögel und Fledermäuse in Nordbayern.
Um eine dauerhafte ökologische Funktion zu gewährleisten, müssen Maßnahmen des Artenschutzes (CEF, FCS) sorgfältig und in Anlehnung an die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) geplant werden. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Biologen und den zuständigen Umweltämtern ist hierzu die Voraussetzung.
Mein Leistungssprektrum reicht vom Verhängen der Nisthöhlen an Bäume bis zur ökologischen Baubegleitung. Das geschieht in enger Abstimmung mit Planungsbüros und ausführenden Handwerksbetrieben.
Um den Erfolg von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu dokumentieren müssen regelmäßige Kontrollgänge erfolgen. Hierbei wird die Annahme der Maßmaßnahmen durch die vorgegebenen Zielarten (Vögel, Fledermäuse) geprüft. Die Berichte erhalten u.a. die Umweltämter zur weiteren Verwendung, z.B. für die flächendeckende Kartierung im Verwaltungs- und Verantwortungsgebiet.
Der Inhalt der Berichte sind:
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